Aktuell
30.10.2014 - 01.12.2014
Bebauungsplan "Industrie- und Gewerbepark DYNA5"
Die BI-GP hat es sich zur Aufgabe gemacht, über umweltbelastende Ansiedlungen auf dem Industriegebiet DYN A5 sowie über atuelle Bauplanungen und deren Auswirkungen zu informieren. Nun will der Zweckverband DYNA5 den Bebauungsplan für das Industrie- und Gewerbegebiet DYNA5 zum Abschluss bringen, ohne die Entscheidung der Petition abzuwarten. Die Bedenken Mahlbergs wurden nicht ausreichend berücksichtigt. Ettenheim hat seinen Partner in dieser wichtigen Frage überstimmt, obwohl die Zweckverbands-Satzung für den Bebauungsplan Einstimmigkeit vorsieht. Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wurde der Entwurf des Bebauungsplans offengelegt. Bis zum 01.12.2014 können Bürger auf dem Rathaus in Ettenheim Einsicht nehmen und dazu Stellung nehmen. Wenn jetzt keine Bedenken geäußert werden, geht der Plan unverändert in das weitere Verfahren. Aus diesem Grund hat die BI-GP am 19. November einen Informationsabend zu diesem Thema veranstaltet. Die beiden Vorsitzenden berichteten im vollbesetzten Nebenzimmer der "Krone" über Ihre Bedenken zum Entwurf des Bebauungsplans. Peter Ohnemus begrüßte die zahlreichen Gäste, darunter auch Ortsvorsteher Bernd Dosch. Als Ergebnis einer ersten Petition im Jahr 2009 (>>Drucksache 14/7622, S. 8-37) seien im Rahmen der Probleme nach der Ansiedlung eines Pelletwerkes erhebliche Planungsfehler offenkundig geworden. Weitere Bedenken wurden in einer zweiten Petition am 17.07.2012 dem Landtag BW vorgetragen. Seither warte die BI gespannt auf ein Ergebnis. Anschließend berichtete Klaus Deutschkämer detailliert über die Auswirkungen des Entwurfs zum Bebauungsplan und stellte einen Muster-Einwand vor, der nach Bedarf ergänzt oder unverändert bis einschließlich 1. Dezember beim Zweckverband eingereicht werden könne. Auch Kinder sind als Unterzeichner zulässig. Im Gegensatz zu einem Widerspruch seien bei der Öffentlichkeitsbeteiligung keine Gebühren zu befürchten. Hier Muster-Einwand herunterladen: .doc oder .pdfUnd das sind die Argumente: Belastung unserer Atemluft mit Feinstaub.
Im Planungsgebiet gibt es Vorbelastungen der Luft durch verschiedene Quellen, beim Gewerbe insbesondere durch German Pellets. Im Umweltbericht werden Stickstoffdioxyd, Feinstaub PM10 und Staubniederschläge als relevante Schadstoffe untersucht. Der Einfluss von German Pellets auf die Gesamtbelastung bei PM10 betrage im Jahresmittel "nur maximal" 4,9 μg/m3. GICON ermittelte 2005 noch eine maximale Zusatzbelastung im Jahresmittel von 3,6 μg/m3. Die Vorbelastung für den Tagesmittelwert durch PM10-Staub liegt lt. GICON mit 83 μg/m3 (2005) bzw. 104 μg/m3 (2006) bereits deutlich über dem Grenzwert von 50 μg/m3. Der Tagesmittelwert wird "nur" 27 mal überschritten (GICON 2007), 35 Überschreitungen sind derzeit zulässig. Im Umweltbericht (Seite 16) liest man:
Die Konzentration von 50 μg/m3 darf von maximal 35 Tagesmittelwerten eines Jahres überschritten
werden. Dieser Wert wird mit 48 μg/m3 im Bereich der Esso-Tankstelle noch eingehalten.
Bei Erweiterung der Pelletproduktion wird der Immissions-Tageswert im Maximum des
Immissionsbereischs 4 durch die höheren Staubemissionen aus den Trocknern nach der
Rundungsregel der TA-Luft (50,6 µg/m3 => 51 µg/m3) überschritten.
"Eine Konzentrationsschwelle in der Umgebungsluft, unterhalb derer keine schädigende Wirkung zu
erwarten ist, gibt es für Feinstaub nicht. Feinstaub unterscheidet sich somit von anderen
Schadstoffen – wie Schwefeldioxid oder Stickstoffdioxid – grundlegend. Für letztere lassen sich Werte
angeben, unter denen keine nachteiligen Wirkungen auf die menschliche Gesundheit zu erwarten sind.
Feinstaub hingegen ist immer schädlich."
"Eine dauerhaft – lebenslang – um 10 Mikrogramm PM10/Kubikmeter Luft höhere
Staubbelastung geht mit einer durch schnittlichen Verkürzung der Lebenserwartung so exponierter
Personen um knapp sechs Monate einher. Bezogen auf eine Erhöhung um 10 Mikrogramm PM2,5
pro Kubikmeter Luft beträgt die Abnahme der Lebenserwartung sogar acht Monate.
Allein diese Festlegung führt zu einem Pegel im rund 500 m entfernten Wohngebiet von 41,2 dB(A) und damit zu einer Überschreitung des Richtwertes. Die gewerbliche Entwicklung in Orschweier und im GI Wolfsmatten wird dadurch praktisch unmöglich. Bei der Diskussion um den Bebauungsplan wurde immer wieder behauptet, an den Genehmigungen des Pelletwerkes sei nichts mehr zu ändern (wg. Bestandsschutz bzw. Schadensersatzansprüche).
Lt. Bericht des Petitionsausschuss (PetA) ...
"... wurde im Rahmen der Neukontingentierung das Lärmkontingent des Werkgrundstücks
des Pelletswerks in den verschiedenen Gutachten gemindert: Von 60 dB(A)/m2 nachts
(Baugenehmigung vom 3. November 2006) soll der IFSP abgesenkt werden
auf Werte von 57 oder 52 dB(A)/m2 nachts."
Die Vorbelastung durch vorhandene Betriebe und Anlagen und planungsrechtlich gesicherte Gebiete wurde unzureichend berücksichtigt: So führt bereits der noch nicht bebaute Teil des GI Wolfsmatten (nach DIN 18005: 65 dB(A)/m2) zu einem planerischen Teilpegel von 49 dB(A) in der Kronenstraße. Selbst "In der Breite" und in der "Oberfeldstraße" werden die Werte eines WA um eine Gebietsstufe überschritten. Unter diesem Aspekt hätte auch die Ansiedlung des Pelletwerkes nach der Irrelevanzregelung erfolgen müssen, so wie jetzt mit den Restflächen verfahren werden soll. Der PetA stellte fest:
"Die Ermittlung der bestehenden Vorbelastungen sowie die in den bestehenden Gebieten
zulässigen lärmrelevanten Nutzungen machen deutlich, dass allein mit der
Lärmkontingentierung der Gebiete R. I–III eine Lösung der Gewerbelärmsituation
nicht erreicht werden kann. Für eine nachhaltige Lösung des Problems müssen die
bereits vorhandenen Lärm verursachenden Nutzungen in den bestehenden Gewerbe-
und Industriegebieten sowie zusätzlich die zukünftigen Lärmimmissionen des
Plangebiets R. mit einbezogen werden. Als Folge könnten ab dem Zeitpunkt des
vollständigen „Ausschöpfens“ der zulässigen Immissionsrichtwerte für das allgemeine
Wohngebiet „B.-L.-S.“ in allen umliegenden Gebieten keine lärmrelevanten bau- oder
immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen mehr erteilt werden."
Die Erweiterung des Zweckverbandsgebietes Rittmatten III steht immer noch in der Satzung des Zweckverbands, obwohl dem PetA gegenüber die Aussage gemacht wurde:
"Die ehemals auch angestrebte Überplanung des Plangebiets "R. III"
wird vom Zweckverband nicht weiter verfolgt."
Übertragung von Lärmkontingenten
Dem Teilgebiet GE7 wurde ein unnötig hohes Lärmkontingent (tags Lw=110,5 dB(A)) zugeteilt. Wir befürchten, dass überschüssige Kontingente auf andere Grundstücke übertragen werden und diese dann tatsächlich vollständig ausgeschöpft werden. Unsere Forderung: Keine Übertragung von Lärmkontingenten.
16.06.2014 - Polizeinotizen.
Staubexplosion im Silo
ETTENHEIM. Am Montag um 09.12 Uhr ereignete sich in einer Firma eine Staubexplosion in einem Silo. Durch die Wucht der Explosion wurden neben Teilen des Förderbandes auch zwei Fensterscheiben in der Produktionshalle zerstört. Die Freiwillige Feuerwehr hatte den Brand schnell unter Kontrolle. Zum Glück wurde niemand verletzt. Der Sachschaden beläuft sich auf mehrere 10.000 Euro. >> Zu den Meldungen der Polizei aus dem Bereich Lahr.15.05.2014 - Informationsveranstaltung über Lärm mit Aha-Effekt.
Experten-Vortrag zu "Gesundheitsauswirkungen durch Lärm"

Dazu referierte der Kehler Physiker Dr. Claus Mündel, als Ingenieur auf Akustikberatung spezialisiert. Anschaulich führte Mündel in die komplizierte Materie ein. Der menschliche Hörbereich reiche von 16 bis 20 000 Hertz. Tiefe Frequenzen (Bass) können zusätzlich zum Gehör auch mit anderen Organen wahrgenommen werden, als „Ohrendruck“ oder Vibrationen. Das nahmen die Zuhörer auch anhand akustischer Hörbeispiele mit besonderer Aufmerksamkeit zur Kenntnis. Tieffrequenter Lärm kann erwiesenermaßen zu Schlafstörungen, Angstgefühlen bis hin zu Blutdruckänderungen mit weiteren gesundheitlichen Folgen führen. Eine plausible Erklärung dafür ist, dass tiefe Töne in der Natur auf Gefahren hinweisen (Donnergrollen, Vulkanausbrüche).
Nur ein gewisser Prozentsatz der Betroffenen ist besonders empfindlich gegenüber tieffrequentem Lärm, besonders nachts bei allgemeiner Ruhe sei die Sensibilität höher. Die DIN 45680 zur Bewertung tieffrequenter Geräuschimmissionen wird gegenwärtig überarbeitet. Ergebnis könnte sein, dass nicht mehr die Hörschwelle, sondern die strengere Wahrnehmungsschwelle (ca. 10 dB weniger) zur Beurteilung verwendet wird. Auch der Frequenzbereich soll deutlich erweitert werden.
Mündel machte klar: Tiefe Töne können sich in Räumen "fangen", Resonanzen erzeugen und sind durch herkömmliche Geräuschdämmungen im Gegensatz zu normalem Lärm kaum abzuhalten. Sie sind über mehrere Kilometer durch Luft und Boden übertragbar, da sind Hindernisse wie Lärmschutzwände oder bloß Buschwerk völlig wirkungslos. Wohnhaus-Fenster zu schließen, bringt keine Linderung.
Über Mündels auch für Laien verständlichen Fachvortrag entspann sich anschließend eine lebhafte Diskussion. Da wurde von Gästen denn doch noch das benachbarte Pellet-Werk angesprochen. Hier seien Verfahren noch nicht abgeschlossen, erklärte Deutschkämer kurz, da laufe auch noch eine Petition an den Landtag. Mit Günter Krieg hatte sich auch der Vorsitzende der neuen "Bürgerinitiative Altstadt-Ettenheim" als Zuhörer in Orschweier eingefunden, die Gelegenheit wahrgenommen, den Lärmexperten speziell über Bass-Musiktöne und deren Ausbreitung zu befragen. Schließlich wies Horst Queck, Vorstandsmitglied der BI-GP, darauf hin, dass gleich nach der Sommerpause eine spezielle Veranstaltung über "Feinstaub" statt findet, dieses Mal in Ettenheim. Auch dazu gäbe es "eine Menge neuer Erkenntnisse", über die man die betroffene Bevölkerung informieren wolle.
11.12.2013 - Mitgliederversammlung
Vorstand wurde einstimmig bestätigt
Rund zwei Dutzend Mitglieder und Interessierte, darunter auch Bürgermeister Dietmar Benz und Ortsvorsteher Bernd Dosch waren in die "Krone" in Orschweier gekommen, um sich über den Sachstand zu informieren. Im Mittelpunkt stand die Sorge vor einer Erweiterung des Pelletwerkes. Auslöser war eine kürzliche Aussage von Fimenchef Peter Leibold. In einem Rückblick mit anschaulichen Bildern und Originalaufnahmen hat Vorsitzender Peter Ohnemus dargestellt, dass die Abkehr von der Ansiedlung belastender Industrie hin zu verträglichen Gewerbebetrieben richtig war. Er machte aber auch deutlich, dass die BI nicht gegen den Gewerbepark agiert und nichts gegen Pellets hat, sondern für ein erträgliches Miteinander von Gewerbe und Wohnsiedlung kämpft. Seit ihrer Gründung Ende 2007 hat die BI, der nach wie vor 808 Mitglieder angehören, beklagt, dass vom Pellet-Hersteller südlich des Orschweierer Ortsrandes gesundheitsgefährdende Geruchs-, Lärm- und Staubbelastungen ausgehen. Ein Konflikt, der mittlerweile unlösbar erscheine. Mehr als enttäuschend werde dabei auch die Rolle der verantwortlichen Aufsichtsbehörden gesehen. So habe vergangenes Jahr das Offenburger Landratsamt die Quelle der Störungen auf einem LKW-Parkplatz im Orschweierer Gewerbegebiet ausgemacht, dessen Kühlaggregate Lärm Richtung Süden ausstrahle und dort von den Gebäuden des Pelletwerks zurück ins Dorf reflektiert werde, wodurch irrtümlich das Pelletwerk als Verursacher erscheine. "Das ist eine verwunderliche Aussage", konterte Ohnemus. Damit die reflektierte Schallleistung vom Parkplatz gleich groß wie die des Pelletwerkes wäre, müssten, so hat man nachgerechnet, rund 18.000 LKW auf dem Parkplatz stehen. Dagegen spräche auch, dass bei einer betriebsbedingten Stilllegung des Werkes im vergangenen April eine Woche lang keinerlei Lärm mehr zu vernehmen war, obwohl der LKW-Parkplatz genutzt war. Ansonsten sei festzustellen, dass nach wie vor das gesamte Lärmkontingent von German Pellets schon ausgeschöpft sei, nach Meinung der BI bereits jetzt sogar überschritten. So blieben bei der Kontrollmessung durch die DEKRA einige lärmintensive Geräte unberücksichtigt, für die Hammermühle sei wegen eines angeblichen "Druckfehlers" mit einer viel zu niedrigen Schallleistung gerechnet worden. Bei der späteren Einhausung der Hammermühle wurde hingegen der ursprüngliche Wert genehmigt, der nun jedoch plötzlich für zwei Hammermühlen gelte, was dem 25-fachen des Wertes in der Ausbreitungsrechnung entspreche, so Klaus Deutschkämer, ebenfalls BI-Vorsitzender. Ohnemus: "Trotz dieser zu niedrigen Annahmen hat der Gutachter empfohlen, den Nachtbetrieb einzustellen". Mit den richtigen Zahlenwerten gelte dies erst recht. Als persönlichen Erfolg, so Ohnemus weiter, könne man sich anrechnen, dass vorigen Mai nicht zuletzt auf politisches Betreiben der BI-GP in die 4. Bundesimmissionsschutzverordnung jetzt endlich auch eine "immissionsschutzrechtliche Genehmigungsbedürftigkeit" für Pellet-Anlagen aufgenommen sei, weil diese grundsätzlich, ist dort zu lesen, "in besonderem Maße geeignet seien, schädliche Umwelteinwirkungen hervorzurufen und die Nachbarschaft erheblich zu benachteiligen und zu belästigen". Deutschkämer verdeutlichte anhand Auszügen aus Gutachten, dass auch der Feinstaub weiterhin ein Problem darstelle. Je nach Annahme der tatsächlichen Staubemissionen erzeugten die Bandtrockner zwischen 1,1 und 11 Kilo Staub pro Stunde, davon bis zu 86 Prozent als lungengängiger und somit krebsverdächtiger Feinstaub. Ab 3 kg verlangen die Vorschriften eine qualifizierte Messeinrichtung, die jedoch nicht vorhanden sei. Um die Dimension zu verdeutlichen, wurde berichtet, dass alle 45.000 Pelletheizungen in Deutschland (Stand 2005) zusammen ungefähr so viel Staub verursachen, wie allein das jetzige Pellet-Werk im DYN A5-Gebiet, wenn man die Herstellerangaben der Trockner zugrunde lege. Nach solch bedrückenden Zahlen versicherte Ortsvorsteher Bernd Dosch ein weiteres Mal, dass der Orschweierer Ortschaftsrat nebst Mahlberger Gemeinderat eine Verdoppelung der Pellet-Produktion einmütig ablehne. Allerdings, merkte Stadtrat Michael Masson später an, müsse man in dieser Sache noch Überzeugungsarbeit beim Zweckverbandspartner Ettenheim leisten. Entscheidend, so Ohnemus, seien dabei allerdings die Festsetzungen des Bebauungsplanes. Wahlen BI-Rechner Dieter Beck hatte trotz Ausgaben für Auslageersatz, Rechtsanwälte und Widerspruchsbescheiden des Regierungspräsidiums in Höhe von 3.700 Euro von einem Guthaben in Höhe von rund 5.600 Euro berichtet, dank zahlreicher Spenden. Die würden auch gebraucht werden, denn seit ihrer Gründung habe die BI-GP schon mehr als 20.000 Euro für juristische Bemühungen ausgeben müssen. Nach einstimmiger Entlastung des kompletten Vorstandes wurde zügig neu gewählt. Neben den beiden Vorsitzenden Ohnemus und Deutschkämer wurden auch Beck und Schriftführerin Heidi Burg in ihren Ämtern bestätigt, ebenso wie die Beisitzer Rolf Baum, Nikolaj Blasi, Reinhard Bösch, Peter Textor, Thomas Brettschneider, Stefan Hartmann, Lothar Krikowski, Guido Krumm, Michael Masson, Thilo Mösch, Horst Queck und Martin Zetting. Autor: Michael Masson01.08.2013 - Ettenheim überstimmt Mahlberg bei Bauantrag für Spänebunker
Zoff um Spänebunker
In der öffentlichen Sitzung des Zweckverbands DYN A5 hat Ettenheim mal wieder seinen Partner Mahlberg überstimmt. Anlass war ein Bauantrag des Pelletherstellers für einen "Brennstoffbunker", für den das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden sollte. Mahlbergs Bürgermeister Dietmar Benz hat für seine Ablehnung etliche Gründe aufgeführt. Die "Badische Zeitung" hat in seiner Ausgabe vom 3. August darüber einen Bericht veröffentlicht. Für die ablehnende Haltung des Gemeinderats Mahlberg gibt es aus unserer Sicht vor allem folgende Gründe:- Brennstoffbunker bringt eine Verbesserung?
Richtig - deshalb verlangt die Verordnung zur Auswurfbegrenzung von Holzstaub (7. BImschV), dass Holzstaub und Späne in Bunkern, Silos oder sonstigen geschlossenen Räumen zu lagern sind. Dies ist jedoch kein Wunsch von Mahlberg, sondern eine Auflage, die bereits in der Immissionsschutzrechtlichen Genehmigung vom 22.12.2006 enthalten war. Somit wurde diese Auflage seit 7 ½ Jahren ignoriert. Anscheinend war es für die Behörden kein Problem, den Betrieb ohne Brennstoffbunker zu erlauben.
Seltsamerweise wurde am 07.06.2010 eine Anordnung des Landratsamts zur Umsetzung der verordnungskonformen Lagerung von Sägespänen erlassen. In der Entscheidung wurde die sofortige Vollziehung angeordnet. Man muss sich fragen, warum auch nach über 3 Jahren "Sofortvollzug" immer noch nicht verordnungskonform produziert wird, bzw. warum dieser aufgehoben wurde (und wer für diese Genehmigung zuständig ist).
- Bauen ohne Bebauungsplan?
Da weder der Pellethersteller noch Ettenheim Einschränkungen beim Lärmkontingent und anderen Themen hinnehmen wollen, gibt es beim Bebauungsplan für DYN A5 keine Fortschritte. Wesentliche Teile des Pelletwerkes liegen deshalb im sogenannten "Außenbereich" ohne gültigen Bebauungsplan, so auch die Fläche für den Brennstoffbunker.
Nach Auffassung der Freiburger Anwaltskanzlei Sparwasser&Heilshorn kann das Einvernehmen verweigert werden, wenn es um eine Erweiterung eines Betriebes vom Innen- in den Außenbereich geht.
Nebenbei bemerkt: Von den 10 Pelletsilos wurden bereits 5 für die noch nicht genehmigte Produktionserweiterung gebaut, sind jedoch wohl nicht in Betrieb. Auch die Fundamente für das zweite Heizwerk und die Erweiterung der Bandtrockner sind offensichtlich bereits betoniert. So wird Schritt für Schritt die Erweiterung fortgesetzt. - Vorgriff auf Produktions-Erweiterung
Laut Antrag plant GP "die Errichtung eines Brennstoffbunkers mit einer Fläche von 27,8 m x 30 m + 14,45 m x 7,2 m. Aus den Planunterlagen geht hervor, dass dieser Bunker aus zwei Schüttguthallen mit Gewebeplanen besteht. Die Genehmigung vom 22.12.2006 enthielt dagegen einen Brennstoffbunker mit 168 m³ Inhalt. Dieses Volumen wird beim aktuell beantragten Bauwerk bereits bei einer Schütthöhe von nur 18 cm erreicht (Gesamtfläche 938 m²).
In den Planunterlagen ist weiterhin eine Freiflächenlagerung westlich der Hallen vorgesehen. Es ist nicht bekannt, ob diese Freiflächenlagerung "verordnungskonform" ist. Im Plan erfasst sind auch zwei weitere Heizwerke sowie weitere Bandtrockner (diese sind sogar als Bestand gekennzeichnet).
Seit Bestandskraft der Änderungsgenehmigung vom 15.11.2011 darf das Heizwerk bekanntlich auch mit Altholz befeuert werden. Der Betrieb einer zweiten Produktionslinie ist derzeit nach unserer Kenntnis zwar nicht genehmigt, dennoch sind die wesentlichen dafür erforderlichen Komponenten bereits planerisch erfasst und sogar teilweise errichtet.
Von den beiden beantragten Bunkern gehen zwar nicht direkt Umweltschäden aus (genauso wie von den leeren Pelletsilos); sie müssen jedoch als Vorgriff auf die zweite Produktionslinie aufgefasst werden, die nach unserer Meinung nicht genehmigungsfähig ist.
30.07.2013 - Von der Webseite des NDR1 Radio MV
Ermittlungen gegen Wismarer Holzverarbeiter
Die Staatsanwaltschaft Schwerin ermittelt gegen den Geschäftsführer des Wismarer Unternehmens German Pellets. Es gehe um den Anfangsverdacht des Subventions- und Kreditbetrugs sowie der falschen Darstellung von Bilanzen. >> Zum Bericht des NDR.31.01.2012 - Widersprüche werden zurückgewiesen
Regierungpräsidium Freiburg schmettert Widerspruch ab
Die Widersprüche werden zurückgewiesen. Die Widerspruchsführer tragen die Kosten des Verfahrens. Die Gebühr für jeden Widerspruch, der nicht am Musterverfahren teilnahm, belief sich auf 100 Euro. Die BI-GP hat diese Gebühr komplett übernommen.Mehr als 80 Personen haben erneut gegen die Genehmigung mit Gewebefilter Einspruch eingelegt. Grund dafür war unter anderem, dass im letzten Änderungsantrag die Schadstoffwerte des eingehenden Altholzes bis zum 500-fachen erhöht wurden und zudem ein Bypass beantragt wurde, der es ermöglicht, die Rauchgase am Filter vorbei zu leiten. Per E-Mail habe GP erklärt, dass sie auf den "Betrieb" dieses Bypasses verzichte. Zumindest in diesem Punkt hält die BI-GP den Widerspruch für begründet, da der Bau selbst nicht untersagt wurde und immer noch in den zur Genehmigung gehörenden Antragsunterlagen enthalten ist. Das Ingenieurbüro Gebhardt hat in einem Gutachten darauf hingewiesen, dass ein solcher Bypass nicht mehr Stand der Technik und somit nicht genehmigungsfähig ist. Außerdem werden bei der Verbrennung hochgiftige Dioxine und Furane freisetzt, die zwar mit einem Absorbermittel gebunden werden sollen, jedoch werden in der Genehmigung keinerlei Vorgaben zur Kontrolle dieser Technik vorgeschrieben. Trotz der Möglichkeit einer in diesen Punkten erfolgreichen Klage vor dem Verwaltungsgericht hat sich die BI-GP entschlossen, in diesem Fall auf Rechtsmittel zu verzichten. Im Verlauf dieses jahrelangen Genehmigungsverfahrens hat es sich gezeigt, dass die Antragstellerin durch ständige Anpassung an die gestellten Forderungen letztlich doch die Genehmigung zur Altholz-Verbrennung erhält. Regierungspräsidium und vor allem das Landratsamt Ortenaukreis sind jetzt in der Pflicht, die Einhaltung der Vorschriften zum Schutz der Bevölkerung sicher zu stellen.
20.01.2012 - Einladung der BI-GP
Vorstellung des Musterwiderspruchsverfahrens
Das Regierungspräsidium Freiburg hat der BI-GP zugestimmt, mit den aktuell 82 Einwendern gegen die Erweiterung der Brennstoffarten ein Musterverfahren durchzuführen.Die BI-GP lädt alle Mitbürger ein, die bereits Widerspruch gegen die Genehmigung zur Altholzverbrennung im Heizwerk von German Pellets eingelegt haben, einem Muster-Widerspruchsverfahren zuzustimmen. Das Verfahren, das unnötige Kosten für die Widersprecher vermeiden hilft, wird am Freitag, den
20.01.2012 von 18 bis 19 Uhr im Nebenzimmer des Gasthaus Krone in Orschweier erläutert. Wer dem konkretisierten Musterwiderspruch zustimmt, kann sich gleich in eine Liste eintragen, die die BI-GP bis Anfang nächster Woche an das Regierungspräsidium Freiburg weiterleiten muss. Wer diesen leider kurzfristigen Termin nicht wahrnehmen kann, kann sich auch direkt an einen der Vorsitzenden der BI-GP wenden oder folgende Erklärung ausdrucken und an das Regierungspräsidium schicken: Zustimmung zum Musterverfahren (PDF, ca. 39 KB).
09.12.2011 - Jahreshauptversammlung der BI-GP
Musterwiderspruch vorgestellt
In der Mitgliederversammlung am 9.12.2011 (Bericht folgt) stellt die BI-GP einen Musterwiderspruch gegen den Entscheid des Landratsamts vom 15.11.2011 zur Erweiterung der Brennstoffarten vor.Die Verbrennung von "Gebrauchtholz" (wie es inzwischen genannt wird) geht in eine neue Runde. Die Firma muss nun zwar einen verbesserten Filter einbauen, um Gebrauchthölzer verbrennen zu dürfen. Verschiedene Punkte der Genehmigung sind jedoch nach Ansicht der BI-GP nicht zufriedenstellend geregelt. Insbesondere die eklatante Erhöhung der Annahmegrenzwerte gegenüber dem ursprünglichen Antrag stößt auf Kritik. Weitere Details können dem Musterwiderspruch entnommen werden. Die BI weist darauf hin, dass dieser Widerspruch vor allem "fristwahrend" eingelegt werden sollte. Wegen der Schluss-Formulierung können weitere Punkte nachgereicht werden, z.B. wenn das noch ausstehende Gutachten vorliegt. Das Landratsamt hat die eingegangenen Widersprüche zu prüfen und abzuwägen. Erst wenn der Entscheid über die Widersprüche ergangen ist, kann der Widersprecher entscheiden, ob er mit dem Ergebnis einverstanden ist oder ein Gericht anrufen will. Für die Bearbeitung eines Widerspruchs kann eine Gebühr festgelegt werden, die jedoch - besonders als Musterverfahren - absolut überschaubar bleibt. Die Widerspruchsfrist beträgt 1 Monat nach Bekanntgabe des Entscheids. Die BI-GP weist darauf hin, dass Widersprüche bis zum 15. Dezember beim Landratsamt vorliegen sollten. Betroffene Anwohner können den Musterwiderspruch ausdrucken und von Hand mit Name und Anschrift (möglichst alle Personen im Haushalt angeben) ergänzen. Formulierungen können auch durchgestrichen oder ergänzt werden. Ihren Widerspruch können Sie selbst an das Landratsamt schicken oder auch bei einem Vorsitzenden abgeben. Dann werden die Unterlagen Porto sparend weitergeleitet.
19.11.2011 - Verbrennung von Altholz nach Umrüstung der Filtertechnik genehmigt
Altholz-Verbrennung mit Gewebefilter genehmigt
Mahlberg/Ettenheim. Das Landratsamt Ortenaukreis hat am 15.11.2011 die immissionsschutzrechtliche Genehmigung erteilt zur "Erweiterung der Brennstoffarten um Gebrauchtholz gem. Ziffer 8.2 a) und 8.2 b) Spalte 2 des Anhanges zur 4. BImSchV".
Im Bericht der Badischen Zeitung werden verschiedene Aussagen gemacht, die relativiert werden müssen. Dass das im "Herbst" 2010(!) von Landrat Scherer initiierte Mediationsverfahren "regelmäßig" Betroffene, Verteter von Unternehmen und Behörden an einen Tisch bringe, ist eine Übertreibung. Die erste Sitzung fand am 12.10.2011 statt, am 15.11.2011 wurde die Genehmigung erteilt. Die Vereinbarung zur Verschwiegenheit ist freiwillig und nicht bei jeder Mediation üblich. Die Mediation zum geplanten Pumpspeicherwerk Atdorf erfolgt beispielsweise unter breiter Öffentlichkeits-beteiligung. Die vermeintlich zurückhaltende Bewertung durch Bürgermeister Bruno Metz enthält jedoch etliche Aussagen, die wir hier richtig stellen:
- Verbesserung der Filtertechnik
Das VG Freiburg hat am 2.11.2010 entschieden, dass die bisher genehmigte Altholzverbrennung mit dem Qualitätskonzept (Kontrolle des angelieferten Brennmaterials) so nicht zulässig war. Das LRA legte daraufhin am 11.03.2011 Grenzwerte für verschiedene, teils als krebserregend bekannte Schadstoffe fest (u.a. für anorganische Halogenverbindungen, Schwermetalle, Benzo(a)pyren, und Dioxine/Furane).
Ein Gewebefilter hat zwar gegenüber dem bisher verwendeten Elektrofilter einen höheren Abscheidegrad, dies wird jedoch durch die gleichzeitig beantragte und genehmigte Erhöhung der Schadstoffe (bis um den Faktor 500) im Brennstoff mehr oder weniger kompensiert. Auch das Qualitätssicherungskonzept bleibt deutlich hinter dem bisherigen zurück, so sollen die Schadstoffe Lindan und DDT nicht mehr berücksichtigt werden und die Probenahme bei der Anlieferung wird von 16 auf 12 reduziert. - Verbot eines Bypassbetriebes
Der beantragte Bypass (Ausleiten der Abgase um den Filter herum direkt ins Freie) ist nach uns vorliegenden Gutachten der Stadt Mahlberg nicht Stand der Technik und deshalb überhaupt nicht genehmigungsfähig. Der "Verzicht" auf den Bypass sei laut LRA auf vorgebrachte Einwendungen zurückzuführen. - Automatisierte Beschickung
Die Beschickung war bereits ein Bestandteil der Genehmigung vom 22.12.2006, aber bis zum heutigen Zeitpunkt noch nicht realisiert (wofür in anderen Fällen auch schon mal die Genehmigung entzogen wird). Weder die automatische Beschickung noch die beiden vorhergehenden Punkte sind somit "wesentliche Forderungen der BI". Die BI fordert ein Verbot der Altholzverbrennung in dem Heizwerk.
Ob der Zweckverband sich diese drei Forderungen "einstimmig zu eigen gemacht" hat, kann nicht beurteilt werden, da dies der Zweckverband möglicherweise nichtöffentlich beschlossen hat. - Vorschläge von BI und Zweckverband
Die BI hat auch keine "Vorschläge" zum Qualitätsmanagement. Sollte der Artikel der BZ einen Zusammenhang mit der Mediation andeuten, so muss klar gesagt werden, dass dieses Thema nicht bei der Mediation behandelt wurde. - Schallschutzgrenze für das komplette Werk ausgelegt
Die Nennung einer Schallschutzgrenze bleibt der Zweckverbandsvorsitzende weiterhin schuldig. Mittlerweile scheint klar, dass bei diesem Thema nichts klar ist, außer dass diese Grenze weiter erhöht werden muss. Das Dekra Gutachten, das bisher als Nachweis für nur geringe Überschreitungen der Beurteilungspegel herhalten musste, sind die 50.000 Euro (aus Steuergeldern) nicht wert, weil das LRA der Dekra viel zu niedrige Schallleistungspegel für die Hammermühle genannt hat. Dabei hatte die Dekra bereits einige "Annahmen" heraus gerechnet.
[BZ, 26. September 2008]: An der Ausarbeitung des Messplanes — also des Vorgehens — haben das Regierungspräsidium, das Landratsamt, das Umweltministerium und die unabhängige Prüfanstalt Dekra selbst mitgewirkt. "Ein Gutachten, dass so gut vorbereitet worden ist, wie dieses, habe ich in meiner Amtszeit noch nie erlebt" , sagte Franz Seiser vom Landratsamt dazu.
- Vorgeschriebene Grenzwerte heute schon eingehalten?
Woher Frau Röhr von GP diese Information bezieht, ist uns nicht bekannt. Bis heute kann GP keine belastbare Abnahmemessung ihres Heizwerkes vorweisen. Bei der ersten Messung vom 28.02.2008 war der Grenzwert für Gesamt-C wegen zu großer Messtoleranz überschritten. Bei der zweiten Abnahmemessung am 21.01.2010 (nur alle 3 Jahre oder nach einer wesentlichen Änderung ist eine Messung erforderlich) lag zwar eine Genehmigung zur Verbrennung von Altholz vor, allerdings kann nicht (mehr) festgestellt werden, ob während der Messung tatsächlich Altholz verheizt wurde! Das LRA ist über diese Mängel informiert, Konsequenzen daraus ergeben sich jedoch weder für den Betreiber noch die Gutachter. - Zweite Ausbaustufe?
Mit einer zweiten Produktionsstufe werden neben einem zweiten Heizwerk (mit umstrittener Altolzverbrennung) zwei weitere Bandtrockner erforderlich, die zwangsläufig zu einer Verdoppelung des Feinstaub-Ausstosses führen, ungeachtet weiterer Schadstoffe aus den Bandtrocknern. Bei der Genehmigung des Pelletwerkes soll ein Gutachten vorgelegt worden sein, nach dem bei insgesamt 3 Produktionslinien die Lärmbelastung in den angrenzenden Wohngebieten unter der Irrelevanzschwelle liegen sollte. Die Erfahrung hat gezeigt, dass schon eine Produktionslinie diese Werte weit überschritten hat und die Kontrollbehörden großzügige Überschreitungen zulassen. - Verantwortung liegt bei den Gemeinderäten
Es liegt nun an den Gemeinderäten der Zweckverbandspartner Mahlberg (Flächenmehrheit) und Ettenheim (Stimmenmehrheit), die weitere Planung des Zweckverbandsgebietes verantwortungsvoll zu gestalten. Dies ist eine Hoheitsaufgabe der kommunalen Gremien und kann keinesfalls in einer Mediation mit dem Betreiber verhandelt werden.
02.03.2011 - PETITION ABGESCHLOSSEN
Petitionen kann im Übrigen derzeit nicht abgeholfen werden.

- Planung und Bebauung des Industriegebiets DYN A5 in nächster Nähe zu Gewerbe- und Wohngebieten.
- Lärm-, Staub- und Geruchs-Emissionen, Dauer-Betriebslärm durch holzverarbeitenden Betrieb.
- Planung weiterer emissionsträchtiger Anlagen.
- Planung eines Biomasseheizkraftwerks.
>> Drucksache 14/7622 (PDF, ca. 253 KB). Als Ergebnis wird festgestellt:
- Die Petitionen werden insoweit für erledigt erklärt, als mit der
Überplanung und bauleitplanerischen
Zusammenführung der bisherigen Plangebiete "R. I" und "R. II" sowie dem
Verzicht auf das Plangebiet "R. III" das Bauleitplanverfahren wieder
aufgenommen und hierfür vom Träger der Planungshoheit bereits
Fachgutachten zur Lärmbeurteilung sowie Lärmmessungen veranlasst wurden.
Im Übrigen kann den Petitionen im Hinblick auf die noch ausstehenden kommunalen und behördlichen Entscheidungen derzeit nicht abgeholfen werden.
11.03.2011 - LANDRATSAMT ORTENAUKREIS NIMMT GENEHMIGUNG DOCH NICHT ZURÜCK
Genehmigung zur Verbrennung von Altholz wird weiter geändert
23.02.2011 Regierungspräsidium Freiburg korrigiert Rücknahme-Beschluss. Das RP Freiburg teilt am 23.02.2011 mit, dass das LRA Offenburg die 2009 erteilte Genehmigung zur Verbrennung bestimmter Althölzer im Pelletwerk doch nicht aufheben, sondern aus verwaltungstechnischen Gründen "ein anderes Verfahren" wählen wird. Am 11.03.2011 entscheidet das Landratsamt, dass "die immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung vom 24. Juli 2009, ergänzt durch die Entscheidung zur Konkretisierung des Qualitätssicherungskonzepts vom 9. September 2009" weiter abgeändert wird (>> Details): Im Wesentlichen werden nun für den Betrieb des Heizwerkes Grenzwerte festgelegt für:- anorganische Halogenverbindungen
- Quecksilber (0,05 mg/m³)
- Thallium (0,05 mg/m³)
- Benzo(a)pyren (0,05 mg/m³)
- Dibenzodioxine/-furane (0,1 ng/m³)
1 µg = 0,000001 g
1 ng = 0,000000001 g
1 pg = 0,000000000001 g
11.01.2011 - LANDRATSAMT ORTENAUKREIS MUSS GENEHMIGUNG ZURÜCKNEHMEN
Genehmigung zur Verbrennung von Altholz wird zurückgenommen.
47 Anwohner bekommen Post vom Regierungspräsidium... und freuen sich. Mit Schreiben vom 11.01.2011 teilt das Regierungspräsidium Freiburg mit, dass "nach Prüfung der Sach- und Rechtslage" das Landratsamt Ortenaukreis die am 24.07.2009 erteilte Genehmigung zur Verbrennung bestimmter Althölzer im Heizwerk des Pelletwerkes aufheben wird. Nach Auffassung des Regierungspräsidiums "ist das Qualitätssicherungskonzept nicht ausreichend, die Einhaltung der Grenzwerte nach Nr. 5.1, 5.2, 5.4 der TA-Luft zum Schutz der Nachbarschaft sicher zu gewährleisten". Insbesondere fehlten offensichtlich Grenzwerte für Schwermetalle. Die Genehmigung wurde bereits im Dezember 2010 vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg ausgesetzt. Damit haben sich die Widersprüche von rund 47 Anwohnern und des BUND Ettenheim (Bund für Umwelt- und Naturschutz Deutschland) "erledigt". Für diese Entscheidung hat das Regierungspräsidium gut über ein Jahr gebraucht. In der Zwischenzeit haben sich das Verwaltungsgericht Freiburg und der Verwaltungsgerichtshof Mannheim mit der Angelegenheit beschäftigt. Der Zeit- und Kostenaufwand der betroffenen Bürger war immens. Ob es genauso lange dauert, um ein geändertes Qualitätskonzept für German Pellets zu genehmigen, bleibt abzuwarten.28.12.2010 - VERWALTUNGSGERICHTSHOF BW LEHNT ANTRAG VON GERMAN-PELLETS AB
Verwaltungsgerichtshof BW lehnt Antrag von German-Pellets ab.

10.12.2010 - Antwort des VHI an German Pellets.
Für die Kaskadennutzung, nicht gegen die Holzenergie
Die von der holzverarbeitenden Industrie und nun auch vom Umweltbundesamt geforderte Kaskadennutzung und die Anmahnung fairer Wettbewerbsbedingungen treffen offensichtlich empfindlich den Nerv der Bioenergiebranche. Einige Vertreter dieser Branche sehen sich durch die offene Diskussion sogar als "Sündenböcke" gebrandmarkt".Der VHI (Verband der holzverarbeitenden Industrie) nimmt eine Presseinformation von German Pellets zum Anlass, um Missverständnisse in der fachlichen Diskussion endgültig auszuräumen... WebLink: holz-verantwortungsvoll-nutzen.de
12.11.2010 - VG FREIBURG GIBT ANWOHNER RECHT
Verbrennung von behandeltem Altholz im Heizwerk vorerst gestoppt.
Das Landratsamt Ortenaukreis hat German Pellets im Jahr 2009 die Verbrennung bestimmter Althölzer genehmigt. Trotz zahlreicher Widersprüche hat das LRA Sofortvollzug angeordnet, da die Firma erhebliche Kostenvorteile geltend machte.

Die gesundheitlichen Interessen des Anwohners seien wichtiger als die kommerziellen Interessen von German Pellets.
>> Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Freiburg (PDF, ca. 85 kB). Der BI-Vorsitzende und Ortschaftsrat Peter Ohnemus bedankte sich in der OR-Sitzung am 16.11.2010 bei den Gemeinde- und Ortschaftsräten und der Verwaltung von Mahlberg dafür, dass sich die Gremien vor einem Jahr einstimmig gegen die Altholzverbrennung aussprachen und somit zumindest eine moralische Unterstützung lieferten. Einen großen Dank sprach er der BI-GP und dem BUND (Bund für Umwelt- und Naturschutz Deutschland) für die umfangreiche fachliche Hilfe aus. Besonders erwähnte er die kompetenten Beiträge des Spezialisten für Abfallrecht Ingo Gödeke (BUND), der das Ergebnis leider nicht mehr erleben durfte. Ohnemus wies darauf hin, dass es nicht seine Absicht sei, den Pelletbetrieb zu problematisieren. "Man hat jedoch nur ein Leben und somit ist die Gesundheit das höchste Gut. Seit 4 Jahren werden Bewohner in der Nachbarschaft des Pelletbetriebes durch Lärm, Staub, Geruch und Abgasen unzumutbar belästigt, bis hin zu gesundheitlichen Störungen. Wer damit wirbt, Umweltprodukte herzustellen und sein Geld damit verdient, müsse auch bereit sein alles zu tun, um Gefahren für die Umwelt zu vermeiden und Rücksicht auf die Wohnbevölkerung in der Nachbarschaft nehmen." Wer mit Pellets heizt sollte auch daran interessiert sein, dass bei der Herstellung des Brennstoffes alle Umweltaspekte berücksichtigt werden. Nur so kann von einem ökologischen Brennstoff die Rede sein.
Kommentare
1. Konrad Fischer, Thu, 16.12.2010, 14:42:
Echt mutig, so gegen die herrschende Ökoreligion anzustänkern.
Gratuliere! Mußte ich gleich mal rüberlinken ...
Konrad Fischer, Ökoketzer (www.konrad-fischer-info.de)
2. Deraufrichtige, Tue, 08.02.2011, 18:50:
endlich ist dieser Peditions***** erledigt und jetz ist es raus, bei Germanpellet läuft alles ordentlich. Die Bürgermeister haben *******, na wenn schon. Das geht Germanpellets nichts an. Ihr seit doch alle ***********. Herr Leipold hat mehr Macht als diese ********** vom Gericht in Freiburg. Die Natur und die grosse Politik ist auf der seite von Germanpellts. Da wohnen ein paar ****** in der nähe vom Zug und von der Autobahn und beschweren sich über Lärm. Lach mich tot.
3. ibibe, Fri, 11.02.2011, 11:46:
Eigentlich gibt es zu diesem unqualifizierten Kommentar nichts zu sagen. Nur so viel (nach Dieter Nuhr) - "wenn man keine Ahnung hat, einfach Klappe halten"! Noch was, wenn Sie sich totgelacht haben auf einen ****** weniger kommt's nicht an (Ihr Jargon!).
4. Ernst, Mon, 23.05.2011, 18:14:
In der Badischen Zeitung stand vor einer Woche ein Bericht über einen neuen Antrag von German Pellet wegen Müllholzverbrennung. Um was geht es da eigentlich? Warum kann man auf dieser Seite nichts davon finden? War das nur ein Witz? Leider bekommt man nirgens nähere Informationen auch nicht auf dieser Seite. Schade.
5. Andy, Mon, 02.05.2016, 10:41:
Wo finde ich Informationen zu Mitgliederzahl und haben Sie aktuelle Fotoaufnahmen des Werkes?